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Innenministerium stellt die Warnung der Bevölkerung auf eine breitere Basis

Posted on 19. Dezember 2019

Im Jahr 2019 sind bereits 105 Warnmeldungen über das Modulare Warnsystem (MoWaS) zur Warnung und Information der Bevölkerung gesendet worden. Am häufigsten wurde aufgrund von Feuerwehreinsätzen gewarnt (siehe Grafik); zuständig sind hier die Städte und Gemeinden vor Ort, die oftmals in Abstimmung mit Vertretern des Kreises die Bevölkerung warnen. Daher ist es sehr wichtig, die Anforderungen der Kommunen zu kennen und das System entsprechend weiterzuentwickeln. Bisher kamen viele Anregungen von der kommunalen Ebene, die bei der Weiterentwicklung des Modularen Warnsystems berücksichtigt werden konnten. Beispiel dafür ist die verbesserte räumliche Genauigkeit zum Empfang von Warnmeldungen – eine von vielen Verbesserungen, die mit der NINA Version 3.0 im 1. Quartal 2020 eingeführt werden.

Viele Warnanlässe fallen in die Zuständigkeit von Behörden, die anderen Ministerien nachgeordnet sind, oder werden gemeinsam von mehreren Behörden bearbeitet. Hierzu gehören beispielsweise Trinkwasserverunreinigungen, Stromausfall und Wettergefahren. Wichtig ist, dass die Bevölkerung möglichst auf den etablierten Wegen informiert und gewarnt wird und hierbei einheitliche Botschaften gesendet werden. Deshalb hat sich das Referat 65 „Krisenmanagement“ mit den anderen Ministerien ausgetauscht und die Möglichkeiten von MoWaS zur Warnung der Bevölkerung vorgestellt.

Um das Thema Warnung in der Bevölkerung und bei den Medien noch bekannter zu machen, findet am 10. September 2020 der erste bundesweite Warntag statt. Eine der zentralen Botschaften für den bundesweiten Warntag wird sein: „Wenn etwas passiert, werden Sie gewarnt!“ Um dies umzusetzen, wird das Referat 65 „Krisenmanagement“ die Zusammenarbeit mit allen Behörden, die einen Warnbedarf haben, weiter fortführen und ausbauen.

Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg

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