Mit dieser Empfehlung wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten Brandstelle geben. Es werden Maßnahmen für die Brandschadensanierung aufgezeigt und auf die Grundzüge einer sachgerechten Aufräumung und Entschuttung der Schadenstelle hingewiesen.
In Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung hat es gebrannt – Was nun?
Zurückgeblieben sind Brandrückstände, z. B. angebrannte oder rußverschmutzte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte, Elektrokabel und Brandschutt.
Die Feuerwehr konnte den Brand löschen und dazu beitragen, weiteren Schaden zu begrenzen und Schlimmeres zu verhindern. Dennoch werden Sie sich viele Fragen stellen:
- Welche Versicherung muss informiert werden?
- Was muss ich beachten?
- Wer kann mir weiterhelfen?
Nachfolgend beantworten wir, die Freiwillige Feuerwehr Bretzfeld, die wichtigsten Fragen und geben Tipps und Hinweise, was zu tun und zu beachten ist, nachdem die Feuerwehr ihre Arbeit beendet hat.
Vorsicht Schadstoffe!
Nach dem Ende der Löscharbeiten hat sich ein Teil der Verbrennungsprodukte als Ruß- bzw. Rauchniederschlag in Ihren Räumen, Einrichtungs-, Gebrauchsgegenständen und Nahrungsmitteln abgesetzt.
Dieser Ruß und die Brandrückstände können giftige oder reizende Schadstoffe enthalten. Achten Sie daher bitte unbedingt auf die Einhaltung nachfolgender Schutzmaßnahmen!
Eigenschutzmaßnahmen
Viele im Rahmen eines Brandes entstandenen Schadstoffe können nicht nur über Mund und Nase, sondern auch über die Haut in den Körper gelangen. Deshalb sollten sich Kinder, Kranke und ältere Menschen während der Aufräum- und Sanierungsarbeiten fernhalten, sie reagieren meist sensibler. Dies gilt auch für Haustiere. Zum Eigenschutz sollte mindestens folgende Schutzkleidung verwendet werden:
- Schutz-, oder Gummihandschuhe
- Staubschutzmaske (Schutzgruppe FFP2, FFP3)
- Einmalschutzanzug mit Kapuze (Papiervlies oder Kunststoff)
Bitte achten Sie darauf, dass keine Schadstoffe in saubere Bereiche (z.B. bei Schuh- und Kleidungswechsel) verschleppt werden. Die verwendete Schutzkleidung bitte nach Gebrauch nicht mehr benutzen und über die Restmülltonne entsorgen.
Solange Sie im verschmutzten Bereich tätig sind, sollten Sie weder essen, trinken noch rauchen, um eine Aufnahme der Schadstoffe in den Körper zu vermeiden.
Bevor Sie Nahrungs- oder Genussmittel zu sich nehmen, reinigen Sie Ihre Hände gründlich und legen frische Kleidung an. Nach Verlassen des verschmutzten Bereiches sollten Sie gründlich duschen.
Lebensmittel
Sind offene bzw. nicht dichtverschlossene Lebensmittel im Einwirkungsbereich des Brandes bzw. des Rauches gelagert worden, dann sollten diese nicht mehr verzehrt werden. Lebensmittel in verschlossenen Metallverpackungen (Konservendosen) oder dicht verschlossenen Glasverpackungen können noch problemlos verbraucht werden, wenn sie keiner Hitzeeinwirkung ausgesetzt waren. Achten Sie darauf, dass die Lebensmittel beim Öffnen aus der verschmutzten Verpackung nicht verunreinigen. Im Zweifelsfall sind die Nahrungsmittel zu entsorgen.
Gebrauchsgegenstände und Kleidung
Gebrauchsgegenstände müssen unbedingt gereinigt werden, bevor Sie diese weiterverwenden. Zur Entfernung von losen Ruß und Staubablagerungen müssen Industriestaubsauger entsprechend der Kategorieeinteilung des BIA (Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit) eingesetzt werden. Diese Arbeiten müssen deshalb einer Fachfirma, z.B. einer Gebäudereinigungsfirma übertragen werden.
Für die Nassreinigung von Mauerwerk, Fassaden etc. empfiehlt sich ein Dampfstrahler, für die Reinigung von Kleidungsstücken und Kinderspielzeug Wasser und Seife. Die Reinigungsarbeiten müssen unter Umständen mehrmals hintereinander durchgeführt werden.
Lüftung
Bis zur endgültigen Sanierung wird in der Regel ein mehr oder weniger intensiver Brandgeruch vorhanden sein. Die Brandstelle sollte deshalb mehrere Tage gut belüftet werden, um den Brandgeruch zu vertreiben. Wichtig dabei ist, keine zusätzlichen Bereiche zu verschmutzen.
Abfallentsorgung
Kleinere Mengen Brandschutt sowie mit Brandgeruch durchsetzte Gegenstände können über die Restmülltonnen entsorgt werden. Bei der Beseitigung von größeren Mengen sind auf jeden Fall die Abfallbeseitigungsgesetze und -vorschriften zu beachten.
Sprechen Sie mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Hohenlohekreises:
Telefon: 07940 18-555
Telefax: 07940 18-403
info@abfallwirtschaft-hohenlohekreis.de
Schadensmeldung
Benachrichtigen Sie umgehend Ihren Vermieter oder Hauseigentümer und informieren Sie die Gebäude-, Hausratversicherung über den eingetretenen Schaden. Nutzen Sie die Erfahrung und Hilfe Ihrer Versicherung und sprechen Sie alle weiteren Maßnahmen ab, um mögliche Nachteile bei der Schadensregulierung zu vermeiden.
Haben Sie weitere Fragen?
Weitergehende Informationen können den Richtlinien zur Brandschadensanierung (VdS 2357) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) entnommen werden: www.gdv-online.de