Feuerwehr-Ehrenzeichen

Zur Anerkennung der Verdienste auf dem Gebiet des Feuerlöschwesens wurde am 25. Juni 1956 von der Landesregierung Baden-Württemberg ein Feuerwehr-Ehrenzeichen gestiftet. Über die Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens entscheidet das Innenministerium.

 

Stufen des Feuerwehr-Ehrenzeichens

Das Feuerwehr-Ehrenzeichen wird in fünf Stufen verliehen:

 

  • Ehrenzeichen in Bronze für mindestens 15 Jahre Einsatzdienst,
  • Ehrenzeichen in Silber für mindestens 25 Jahre Einsatzdienst,
  • Ehrenzeichen in Gold für mindestens 40 Jahre Einsatzdienst,
  • Ehrenzeichen in Gold in besonderer Ausführung für mindestens 50 Jahre Einsatzdienst,
  • Ehrenzeichen der Sonderstufe für besondere Verdienste um das Feuerlöschwesen oder besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Feuerwehreinsatz.

 


 

Was wird mit dem Feuerwehr-Ehrenzeichen gewürdigt?

Das Feuerwehr-Ehrenzeichen für 15, 25, 40 und 50 Jahre Einsatzdienst ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für den außergewöhnlichen Dienst am Nächsten, den die Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr leisten.

Die Ehrung wird nicht für eine Mitgliedschaft verliehen, sondern für langjährigen Einsatzdienst in der Feuerwehr, bei dem eine Gefährdung von Leben und Gesundheit der Einsatzkräfte nie völlig ausgeschlossen werden kann. In gleicher Weise wird auch der langjährige Dienst als Kreisbrandmeister gewürdigt.

Das Feuerwehr-Ehrenzeichen der Sonderstufe wird aus ganz herausragenden Auszeichnungsgründen, nämlich für besondere Verdienste um das Feuerlöschwesen oder für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Feuerwehreinsatz, verliehen. Mit dem Feuerwehr-Ehrenzeichen der Sonderstufe können Angehörige der Feuerwehren und andere Personen ausgezeichnet werden.

 


 

Wer kann die Auszeichnung vorschlagen?

Die für das Feuerwehr-Ehrenzeichen für 15, 25, 40 und 50 Jahre Einsatzdienst    auszuzeichnenden Angehörigen der Gemeindefeuerwehren werden vom Bürgermeisteramt im Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten vorgeschlagen. Für Kreisbrandmeister liegt das Vorschlagsrecht beim Landkreis, für Werkfeuerwehrangehörige bei den Betrieben sowie Verwaltungen mit Werkfeuerwehren im Einvernehmen mit dem Werkfeuerwehrkommandanten.

Beim Feuerwehr-Ehrenzeichen der Sonderstufe können die auszuzeichnenden Personen von den Bürgermeistern, den Landräten, den Oberbürgermeistern der Stadtkreise, den Regierungspräsidenten und dem Präsidenten des Landesfeuerwehrverbandes vorgeschlagen werden.

 


 

Wer entscheidet über die Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens?

Die Landratsämter und die Bürgermeisterämter der Stadtkreise entscheiden im Auftrag des Innenministeriums über die Verleihung der Feuerwehr-Ehrenzeichen in Bronze, in Silber, in Gold und in Gold in besonderer Ausführung.

Über die Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens der Sonderstufe entscheidet das Innenministerium.

 


 

Beschreibung und Trageweise des Feuerwehr-Ehrenzeichens

Das Feuerwehr-Ehrenzeichen besteht aus einem gleichschenkeligen Emaille-Kreuz und zeigt ein rotes Flammenkreuz auf weißem Grund, das in der Mitte das Landeswappen und auf einem Ring die Umschrift trägt: „Für Verdienste im Feuerschutz“.

 

  • Das Feuerwehr-Ehrenzeichen in Bronze für 15 Jahre Dienstleistung wird am rot-weiß-roten, einfach bronzedurchwirkten Band,
  • das Feuerwehr-Ehrenzeichen in Silber für 25 Jahre Dienstleistung wird am rot-weiß-roten, einfach silberdurchwirkten Band,
  • das Feuerwehr-Ehrenzeichen in Gold für 40 Jahre Dienstleistung am rot-weiß-roten, einfach golddurchwirkten Band,
  • das Feuerwehr-Ehrenzeichen in Gold in besonderer Ausführung für 50 Jahre Dienstleistung am rot-weiß-roten, doppelt golddurchwirkten Band,
  • das Feuerwehr-Ehrenzeichen der Sonderstufe als vergoldetes Steckkreuz

getragen.

Der Ausgezeichnete erhält eine Verleihungsurkunde und das Feuerwehr-Ehrenzeichen geht in das Eigentum des Inhabers über. Eine Rückgabepflicht der Hinterbliebenen besteht nicht. Bei der Auszeichnung bzw. Verleihung tragen Feuerwehrangehörige den Dienstanzug A1 (Uniform).

Bei allen Stufen des Feuerwehr-Ehrenzeichens werden in einem Etui zusätzlich zum jeweiligen Feuerwehr-Ehrenzeichen eine Bandschnalle und ein Pin für den Zivilanzug ausgehändigt. Auf der Bandschnalle und dem Pin befindet sich das entsprechende Kreuz des jeweiligen Feuerwehr-Ehrenzeichens in Miniaturausführung.

Das Feuerwehr-Ehrenzeichen am Bande wird nur am Ehrungstag oder bei außergewöhnlichen Anlässen auf Anordnung im Original getragen. Ansonsten wird am Dienstanzug A 1 (Uniform) die Bandschnalle getragen. Sobald für den langjährigen Einsatzdienst in einer Feuerwehr die nächsthöhere Stufe des Feuerwehr-Ehrenzeichens verliehen wird, ist die vorhergehende Stufe des Feuerwehr-Ehrenzeichens abzulegen. Das zeitgleiche Tragen von mehr als einer Bandschnalle des Feuerwehr-Ehrenzeichens an einem Anzug ist nicht vorgesehen. Die einzige Ausnahme ist das Feuerwehr-Ehrenzeichen der Sonderstufe. Dieses wird zusätzlich als Bandschnalle oder als Steckkreuz im Original an der Uniform getragen. Der Pin darf ausschließlich am Zivilanzug getragen werden.