Aufgaben und Organisation

Aufgaben der Gemeinden, des Landkreises und des Landes

Die Gemeinden unterhalten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr (Gemeindefeuerwehr).

Die Land- und Stadtkreise betreiben ständig besetzte Leitstellen für die Feuerwehren und unterstützen die Gemeindefeuerwehren bei der Ausbildung und bei Beschaffungen.
Der Kreisbrandmeister unterstützt die Kommandanten bei größeren Einsätzen.

Das Innenministerium und die Regierungspräsidien geben den Feuerwehren Zuwendungen und fördern die Aus- und Fortbildung, besonders durch den Betrieb der Landesfeuerwehrschule.
Bei den Regierungspräsidien werden die feuerwehrtechnischen Angelegenheiten vom Bezirksbrandmeister, beim Innenministerium vom Landesbranddirektor wahrgenommen.

Aufgaben der Gemeindefeuerwehr

Die Gemeindefeuerwehr muss nach § 2 Abs. 1 des Feuerwehrgesetzes (FwG)

  • bei Bränden und bei öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse verursacht worden sind (zum Beispiel Stürme, Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsche) Hilfe und
  • zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe leisten.

Die Gemeindefeuerwehr kann nach § 2 Abs. 2 FwG auch

  • bei anderen Notlagen zur Hilfeleistung für Menschen und Tiere und zur Hilfeleistung für Schiffe herangezogen und
  • mit Maßnahmen der Brandverhütung zum Beispiel Feuersicherheitsdienst in Theatern, bei Versammlungen, auf Ausstellungen und Märkten beauftragt werden.

Organisation und Gliederung

In Baden-Württemberg sind über 108.700 ehrenamtliche und 2.234 hauptamtliche Feuerwehrangehörige in den Gemeindefeuerwehren zum Schutz der Bürger tätig. In der Jugendfeuerwehr sind 31.529 Jugendliche organisiert.

Die Gemeindefeuerwehr ist eine Einrichtung der Gemeinde und gehört zur Gemeindeverwaltung. Städte über 100.000 Einwohner sollen eine Abteilung Berufsfeuerwehr und zusätzlich Abteilungen der freiwilligen Feuerwehr haben. Außerdem gibt es in großen Betrieben Werkfeuerwehren, wie etwa die Flughafenfeuerwehr. Die Gemeinde regelt die Organisation und Gliederung der Feuerwehr durch eine Feuerwehrsatzung.

Der Feuerwehrkommandant leitet die Feuerwehr. Er wird in geheimer Wahl durch die aktiven Feuerwehrangehörigen auf fünf Jahre gewählt und vom Bürgermeister bestellt.

Jugendfeuerwehren

Die Jugendlichen werden in die Jugendfeuerwehr, einer Abteilung der Gemeindefeuerwehr, aufgenommen.

Sie lernen dort, sich in eine Gruppe einzufügen und erleben dabei die für dieses Alter so wichtigen Gruppenerlebnisse. Sie werden in der Jugendfeuerwehr darauf vorbereitet, in der Gesellschaft Verantwortung zu übernehmen und sich ehrenamtlich für den Nächsten zu engagieren. Auf Antrag können die Jugendlichen mit Vollendung des 17. Lebensjahres in eine aktive Abteilung der Gemeindefeuerwehr übernommen werden. Sie dürfen erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres am Einsatz teilnehmen.

Die Jugendfeuerwehr dient aber nicht nur der Vorbereitung auf den aktiven Dienst in einer Gemeindefeuerwehr. Auch Spiel, Spaß, Action und Abenteuer kommen in den Jugendfeuerwehren nicht zu kurz. Entsprechend dem Alter und den Neigungen der Mitglieder der Jugendfeuerwehren werden Zeltlager und Ausflüge veranstaltet sowie Leistungswettbewerbe durchgeführt. Körperliche Betätigung und sportliche Fitness sind wichtige Elemente der Freizeitgestaltung der Jugendfeuerwehren.

Die Jugendfeuerwehren verstehen sich nicht zuletzt auch als Jugendorganisation, die Jugendlichen in einer schwierigen Entwicklungsphase Halt und Orientierung gibt.

Auf Landesebene haben sich die Jugendfeuerwehren unter dem Dach des Landesfeuerwehrverbands Baden-Württemberg zur Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg zusammengeschlossen.

Mittlerweile gibt es in über 1.000 Gemeinden eine Jugendfeuerwehr. Die Initiative des Innenministeriums mit finanzieller Unterstützung durch die Landesstiftung Baden-Württemberg hat allein in den letzten Jahren zur Neugründung von rund 100 Jugendfeuerwehren geführt.

Das Innenministerium gewährt den Gemeinden für die Jugendfeuerwehren jährlich einen Pauschalbetrag von 40 Euro pro Jugendfeuerwehrangehörigem.

Finanzierung

Jede Gemeinde hat auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Die Gemeinde trägt auch die Kosten für die Ausbildung und den innerörtlichen Einsatz. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen für einen Einsatz Kostenersatz verlangen. Die Landkreise und das Land unterstützen die Gemeinden bei der Aufgabenerfüllung.

Das Land gewährt aus dem Landesanteil von Baden-Württemberg am Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer Zuwendungen nach den Vorschriften der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen, insbesondere zur Unterstützung der Gemeinden bei der Beschaffung von Fahrzeugen und zum Bau von Feuerwehrhäusern. Zudem fördert das Land aus diesen Mitteln die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen, indem es unter anderem die Kosten für die Landesfeuerwehrschule in Bruchsal trägt.