Mit dem Ende des kalten Krieges und der Auflösung der bipolaren Weltordnung zu Beginn der 90er-Jahre wurde der deutsche Zivilschutz den außenpolitischen Rahmenbedingungen angepasst.
Bedrohung
Neue Formen der Bedrohung und weniger beachtete Risiken haben inzwischen an Bedeutung gewonnen. Tiefgreifende sicherheitspolitische Veränderungen, bedingt durch ethnische Konflikte, politischer Extremismus und religiöser Fundamentalismus können zu regionalen Krisen eskalieren. Die Terroranschläge vom 11. September 2001 haben auf drastische Weise verdeutlicht, wie verletzlich unsere hochkomplexe Gesellschaft und deren kritische und versorgende Infrastrukturen sind. Aber auch andere Ereignisse, wie besonders schwere Havarien und Unfälle sowie Naturrisiken bedrohen die Infrastruktur.
Stürme wie der Orkan „Lothar“ und meteorologische Extremereignisse wie das Hochwasser 2002 an der Elbe und 2005 in Bayern haben diese Gefahr ebenso veranschaulicht, wie das tragische, wenn auch für die Bewohner der Bodenseeregion insgesamt noch glimpfliche verlaufende Flugzeugunglück von Überlingen.
Der Bund hat durch die Hinzuziehung von Experten begonnen, konzeptionelle Überlegungen zur Weiterentwicklung der zivilen Sicherheitsvorsorge in Deutschland zu erarbeiten. Diese wurden von der Innenministerkonferenz im Jahre 2002 als „Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland“ verabschiedet.
Strategie zum Schutz der Bevölkerung
Feuerwehren und Rettungsdienste bilden flächendeckend das Rückrat der lokalen Gefahrenabwehr.
Die Länder verstärken und unterstützen die kommunalen Einrichtungen und Einheiten bei der Vorsorge und Abwehr von Gefahren, vorrangig im überörtlichen und überregionalen Einsatz.
Der Bund sorgt darüber hinaus für den Schutz der Bevölkerung vor Gefahren und Risiken, die von Krisen, militärischen Konflikten und Kriegen ausgehen. Zu diesem Zwecke unterhält der Bund spezielle Ressourcen, ergänzt den Katastrophenschutz der Länder und leistet durch die Bundesanstalt „THW“ und die Bundeswehr ggf. Amtshilfe.
Selbstschutz als zentrales Element des Bevölkerungsschutzes
Ein wichtiges Glied in der Gefahrenabwehr und Notfallvorsorge ist der Bürger selbst. Er muss das richtige Verhalten in Notsituationen kennen und sich bis zum Tätig werden der Hilfsdienste selbst helfen und versorgen können.
Bei außergewöhnlichen Schadenslagen wird das Gefahrenmanagement u.U. gar nicht in vollem Umfang und sofort zur Hilfeleistung für jeden einzelnen Bürger zur Verfügung stehen können. Bei Ereignissen wie Erdbeben, Epidemien usw. muss damit gerechnet werden, dass Teile des professionellen Hilfeleistungssystems ausgeschaltet und nicht einsatzfähig sind.
Dann kommt es umso mehr auf die Fähigkeiten der Bürger an, sich und andere Menschen in unmittelbaren Umfeld zunächst selbst zu schützen und Hilfeleistungen durch zu führen.
Persönliche Notfallvorsorge
Bereiten Sie sich auf den Fall der Fälle vor, damit die wichtigen Dinge im Notfall nicht fehlen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bietet Ihnen zu diesem Thema folgende Merkblätter an.
Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
Meine persönliche Checkliste