Die Landesregierung hat für die im Zusammenhang mit der Corona-Virus-Lage eingesetzten ehrenamtlichen Kräfte des Bevölkerungsschutzes eine Richtlinie zum Verdienstausfall, Aufwands- und Schadenersatz erlassen.
Das Land gewährt Verdienstausfall, Aufwendungsersatz und Schadenersatz gegenüber ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der im Bevölkerungsschutz mitwirkenden Organisationen und Einrichtungen, die bei der Bekämpfung der Corona-Virus- Lage eingesetzt werden. Die Richtlinie gilt vom 1. April bis 30. Juni 2020.